„Waidmannsheil“ zur zügellosen Rehwildjagd

27.03.2021

Durch die Änderung der Jagdzeiten-Verordnung vom 18.01.2021 gelten für Rehwild neue Jagdzeiten. So dürfen Rehböcke und Schmalrehe jetzt bereits ab 1. April bejagt werden. Auch für andere Schalenwildarten wurden erweiterte Jagdzeiten beschlossen. Die Stellungnahme der Landesjägerschaft zur Verordnung finden Sie hier und die neuen Jagdzeiten finden Sie hier.

Begründet wird dies -wie das derzeit in Abstimmung befindliche Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG)- mit dem Erfordernis eines im Sinne des Klimaschutzes notwendigen Waldumbaues. Für die Änderung der Jagdzeiten-Verordnung ebenso wie für die geplante Gesetzesänderung werden nach weit verbreiteter Meinung die im Ministerium an ranghoher Stelle vertretene Führung der Landesforsten verantwortlich gemacht. Es wird vermutet, dass diese offenbar versucht, hiermit von der defizitären und seit Jahrzehnten verfehlten Waldwirtschaft abzulenken und dafür die Wiederkäuer unter dem Wild verantwortlich zu machen.

Für traditionell und schonend jagende Waidgesellinnen und Waidgesellen sind die Änderungen unerträglich. Ganz besonders unser Rehwild wird künftig zum Waldschädling herab gestuft, auf das jetzt 10 Monate im Jahr Jagd gemacht werden darf. Selbst Raubwild, wie der Fuchs, hat eine längere Schonzeit. Altersansprache beim Rehwild und Abschuss-Obergrenzen sollen künftig komplett entfallen. Einige Landesforsten haben ihre Pirschbezirks-Inhaber bereits zu einem deutlich erhöhten Rehwild-Abschuss aufgefordert.

Aber es kommt noch schlimmer: Mit dem neuen Gesetz wird auch der Abschuss von führenden Alttieren quasi sanktioniert, wenn „wenn es zur Bestands-Reduzierung notwendig“ ist. Kümmernde und voraussichtlich verhungernde Kälber werden billigend in Kauf genommen. „Wald und Wild“ ade, künftig heißt es „Wald ohne Wild“.

Die Gesetzes-Abstimmung scheint bereits auf der Zielgeraden zu sein und den vehementen Einsprüchen seitens der Jägerschaft wird realistisch kaum Beachtung geschenkt werden. Das Ministerium hat sich intern offenbar längst auf dieses neue „Totschieß-Gesetz“ festgelegt. Trotzdem wirken Sie bitte -wo immer Ihnen das möglich ist- auf die Landespolitiker und die zuständige Ministerin ein, diese geplanten Änderungen nicht umzusetzen. Die Stellungnahme des Landesjägerschaft Niedersachsen e. V finden Sie hier.

Einige Revierinhaber werden hierauf mit zivilem Ungehorsam reagieren, beispielsweise Unfallwild nicht mehr beseitigen, die Bejagung von Neozoen einstellen und sich immer dort verweigern, wo die Politik oder Verwaltung auf unsere freiwillige Mithilfe angewiesen ist. Wir sind keine Schädlings-Vernichter!

Informieren Sie sich bitte über die aktuellen Pläne zur Gesetzesänderung. Gedanken aus der Jägerschaft Burgdorf e. V. finden Sie bei Interesse hier.

Abschließend: Jede/r Revierinhaber/in kann sich entscheiden, auch künftig waidgerecht zu jagen. Und dies kann sie/er auch für seine Mitjäger vorschreiben. Schmalrehe im April zu strecken, um Verkehrsunfälle zu minimieren, kann durchaus sinnvoll sein. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte können unsere Reviere den Abschussplan für männliches Rehwild auch ohne eine Vorverlegung problemlos erfüllen, so dass hier keine zwingende Notwendigkeit besteht, Rehböcke im Bast zu erlegen.

(Text: Reinhard Ebeling)