Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem gestern verkündeten Urteil entschieden, dass im Fall eines Grundstückseigentümers und Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wurde (Herrmann gg. Deutschland, Nr. 9300/07).
Anders als noch die kleine Kammer des Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 20. Januar 2011 im gleichen Verfahren, entschied nun die Große Kammer, dass mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt wurde.
DJV-Präsident Hartwig Fischer bedauerte die Entscheidung, betont aber auch, dass der EGMR (wie schon in seinen bisherigen Entscheidungen aus den Jahren 1999 und 2007) die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd anerkannt hat. Der Gerichtshof hat das Reviersystem mit der Hegeverpflichtung und dem Prinzip der flächendeckenden Bejagung nicht grundsätzlich für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt.
Wie geht es nun weiter? Was bedeutet dieses Urteil für die jagdliche Praxis in Deutschland? Lesen Sie nach auf den Seiten der LJN und des DJV.
Reinhard Ebeling, Quelle: LJN