Ihre Ansprechpartner für Naturschutz
Obmann für Naturschutz
Bernd Gallas
Waldweg 9
31832 Springe
Jagd ist angewandter Naturschutz
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. ist ein nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannter Naturschutzverband. Dadurch wird der Jägerschaft, wie z. B. auch dem NABU und dem BUND, Gelegenheit gegeben, im Hinblick auf den Natur- und Umweltschutz zu Vorhaben Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden z.B. zu Bebauungsplanentwürfen der Städte und Gemeinden abgegeben, aber auch zu allen Bauvorhaben in Außenbereichen oder dem geplanten Bau von Straßen. Durch diese Anerkennung wird ihr und den von ihr vertretenen Jägern die Wahrnehmung der Belange von Natur- und Artenschutz, Biotophege und Landschaftspflege anvertraut. Jagd steht also nicht im Gegensatz zum Naturschutz, sondern ist eine nachhaltige, verantwortungsvolle Nutzung des Naturhaushaltes.
Das deutsche Jagdrecht beinhaltet nicht nur das Recht und die Pflicht zur verantwortungsvollen Jagdausübung, sondern auch die Pflicht zur Hege des Wildes und seines Lebensraum. Die Mitglieder der Jägerschaft Springe e.V. stellen sich satzungsgemäß ihrer Verantwortung zum Naturschutz. Sie praktizieren ihre Hegeverpflichtung u.a. in Form von Biotophege. Damit fördern sie den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und sichern und verbessern deren Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.
Diese Hegebemühungen beschränken sich also nicht auf jagdbare Wildtiere, sondern schließen auch den Gesamtkomplex Landschaft, Tiere und Pflanzen mit ein. Die Biotophege ist umfassend und schützt zugleich den Lebensraum mit seiner spezifisch hierin angepassten Lebensgemeinschaft (Biozönose). Biotophege ist angewandter Naturschutz.
Die Reviere der Jägerschaft Springe e. V. sind einerseits gekennzeichnet durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung, andererseits gehören sie durch unsere Nähe zur Landeshauptstadt Hannover zu deren unmittelbarem Einzugs- und Naherholungsbereich (Freizeitdruck, neue Baugebiete, neue Straßen, Mobilität). Um in diesem Spannungsfeld überhaupt Biotophege betreiben zu können, haben Revierinhaber schon früh damit begonnen, geeignete Flächen anzupachten, zu kaufen oder stilllegen zu lassen. Auf diesen Flächen wurden Büsche, Sträucher, Hecken, Tümpel, Feldgehölze und Krautflächen angelegt.
Die auf diese Weise geschaffenen Lebensräume bezeichnen wir als Hegebüsche. Sie sind ökologische Nischen in der Kulturlandschaft für alle freilebenden Tiere und Pflanzen, weil sie weder land- oder forstwirtschaftlich genutzt noch chemisch behandelt oder gedüngt werden. In der ausgeräumten Feldflur sind sie die Trittsteine für Tiere und Pflanzen zwischen Feldgehölzen.
Im Laufe der letzten 30 Jahre sind in Revieren unserer Jägerschaft 55 Hegebüsche als Feuchtbiotope mit innen liegender Wasserfläche, als flächiger Busch oder als Feldhecke angelegt worden. Mehr als 50.000 heimische Pflanzen sind dabei gesetzt worden.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen unterstützt gezielt das Anlegen von Hegebüschen und gewährt den Revierinhabern einen finanziellen Zuschuss zu den Pflanzenkosten in Höhe von max. 75%.Von den Anpflanzungen in unserer Jägerschaft sind 28 von der Landesjägerschaft mit über € 12.000,00 bezuschusst worden.
Die Eigenleistungen der Revierinhaber übersteigen diesen Förderbetrag um ein Vielfaches. Das sind insbesondere: Kauf bzw. Anpachtung der Flächen von den Eigentümern, Vorbereiten der Flächen für die Pflanzung von Hand oder mit Maschinen, Anpflanzen und Bewässern, Zaun oder Einzelschutz sowie Pflegearbeiten in den ersten Jahren. Wer für sein Revier einen Hegebusch plant, der findet hier den entsprechenden Antrag sowie die Förderrichtlinie.
Aber nicht nur durch das Hegebuschprogramm wird aktiver Naturschutz geleistet. Wer anders als der Grundeigentümer selbst kann am leichtesten festlegen, ob und was auf seiner Fläche naturbelassen bleibt und zur Förderung der Artenvielfalt hergerichtet und gepflegt wird? Aus dieser Erkenntnis heraus hat die der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. im Jahr 1984 die Aktion Biotopschutz ins Leben gerufen. Seither kauft die Landesjägerschaft Land, um es zu gestalten und dauerhaft zu garantieren, dass es Naturland bleibt. Mit dem Eigentum wird bewiesen, wie leistungsfähig die Jäger Niedersachsens als Naturschützer sind.
Mit dem in 2009 neu aufgelegten Programm „Lerchenfenster“ wird aktiver Artenschutz für die Leitarten der Feldflur betrieben. Es richtet sich an Landwirte bei der Getreidebestellung. Die Ausführungsbestimmungen sind unkompliziert und die Anlage eines Lerchenfensters hält den wirtschaftenden Landwirt nicht auf. Vermutlich wurde dieses neue Programm deshalb im vergangenen Jahr über alle Erwartungen gut beansprucht. Antrag und Förderrichtlinie hierzu finden Sie hier.
Weitere Maßnahmen der Jäger sind das Projekt „Lebensraum Brache“ zur wildtiergerechten Gestaltung von Stilllegungsflächen oder das Ackerrandstreifenprogramm.
Und schließlich gehört auch gezielter Artenschutz für freilebende Tiere zu den naturschutzaufgaben der Jäger. Mit z.T. sehr hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand engagieren wir uns bei der Fütterung in Notzeiten oder der Bekämpfung von Wildseuchen. Die neuen Möglichkeiten der Tollwutimmunisierung der Füchse wären ohne das Engagement der niedersächsischen Jäger kaum umzusetzen. Und auch der intensiven Bejagung des Schwarzwildes kommt gerade in einem Bundesland mit so zahlreichen landwirtschaftlichen Schweinebetrieben wie Niedersachsen eine hohe Bedeutung zu.